repetitive transkranielle Magnetstimulation (rTMS)
Wir freuen uns, Ihnen seit Kurzem unser neues Verfahren -die repetitive transkranielle Magnetstimulation (rTMS)- zur nicht-medikamentösen Behandlung unterschiedlichster neurologischer und psychiatrischer Krankheitsbilder anbieten zu können.
Weitere Informationen finden Sie unter www.rtms-praxis.de
Offene Sprechstunden
Für Patienten mit Kopfschmerzen und Karpaltunnelbeschwerden bieten wir eine offene Spezialsprechstunde an. Nähere Informationen finden Sie hier:
Neupatienten
Leider können wir keine psychiatrischen Neupatienten aufnehmen. Wir bieten weiterhin keine Psychotherapie an.
Für die neurologischen Neupatienten halten wir momentan vereinzelt Termine bereit, die über die TSS (Terminservicestelle) gebucht werden können
Kommende offene Sprechstundentermine
Dienstag, 28.10.2025
8.30-11.00 Uhr
offene Kopfschmerzsprechstunde
Freitag 10.10.2025
9:00- 12:00 Uhr
offene Karpaltunnelsprechstunde
Freitag 17.10.2025
9:00- 12:00 Uhr
offene Karpaltunnelsprechstunde
Freitag 24.10.2025
9:00- 12:00 Uhr
offene Karpaltunnelsprechstunde
Stellenangebote
Wir suchen einen
Facharzt für Neurologie (m/w/d)
oder
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (m/w/d)
in Teil- oder Vollzeit zur Verstärkung unserer Praxis.
Wir sind ein Team von insgesamt 7 Ärztinnen und Ärzten. Als Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie bieten wir eine umfassende medizinische Versorgung und Beratung in allen Bereichen der Nervenheilkunde an.
Unsere Praxis ist überregional etabliert und besteht seit 1989. Seit Mitte 2021 verfügen wir über eine modern gestaltete Praxis mit ca. 260 m² und neuester technischer Ausstattung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung: praxis@neurologie-bensheim.de
Terminvereinbarung, Rezeptbestellung und Kontakt
Gerne können Sie schnell und unkompliziert mit uns in Kontakt treten. Unsere Mitarbeiterinnen kümmern sich dann schnellstmöglich um ihr Anliegen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit ihre Termine online über unsere Buchungsplattform zu vereinbaren. Wir nutzen das elektronische Rezept (e-Rezept). Hierfür muss weiterhin einmal pro Quartal Ihre Versichertenkarte vorliegen.